Alles was Sie über die Grenzkataster-Vermessung wissen müssen:

Warum stimmt die Fläche meines Grundstücks nicht?
Die Grundstücksflächen im österreichischen Grundsteuerkataster wurden, wie der Name schon sagt, zum Zwecke der Grundsteuerberechnung erfasst. Bei einer exakten Vermessung sind daher Differenzen bis 10% ganz normal. Aus diesem Grund gibt es auch keinen Rechtsanspruch auf die im Grundbuch ausgewiesene Fläche.

 

Wer macht die Vermessung? Wer darf Grundstücksvermessungen durchführen?
Neben den staatlichen Vermessungsbehörden selbst sind
•    IngenieurkonsulentInnen für Vermessungswesen,
•    die Dienststellen des Bundes oder der Länder, die über entsprechend qualifizierte Bedienstete verfügen
•    und die Agrarbehörden

zur Vermessung von Grundstücken befugt.

Meine Baufirma hat mein Grundstück vermessen, reicht das nicht?
Unternehmen und Personen wie etwa Baufirmen, Baumeister, technische Büros, Ziviltechniker anderer Befugnisse dürfen keine katastertechnischeren Arbeiten wie z.B.  das Setzen von Grenzvermarkungen und Erstellen der einschlägigen Pläne durchführen.

Welche Informationen braucht der Geometer von mir?
Um ein Grundstück zu vermessen werden die persönlichen Daten des Grundstückseigentümers (Namen, Adresse und Telefonnummer) und die genaue Bezeichnung des zu vermessenden Grundstücks (Katastralgemeinde, Grundstücksnummer oder Grundbuchs-Einlagezahl, bzw. die Grundstücksadresse) benötigt.

Wie erkenne ich eine Grenzkataster-Vermessung?
Der Indikator „G“ am Grundbuchauszug kennzeichnet die Grundstücke, die grenzkatasterlich erfasst sind. Außerdem sind Grenzkataster-Grundstücke in der Katastralmappe durch eine dreifach unterstrichene Grundstücksnummer zu erkennen sind.


50 Jahre grenzkataster

Klicken Sie zum Download auf die Broschüre.



Bundeskammer der Ziviltechniker/innen

Karlsgasse 9/2, 1040 Wien
T: 01 - 505 58 07
F: 01 - 505 32 11
E: office(at)arching.at
W: www.arching.at


Parteienverkehr: Mo - Do: 9:00 - 16:00 / Fr: 9:00 - 14:00