Vermessen – Eintragen – Sicher sein

Das geht nur mit dem Grenzkataster!

Eingeführt zu Zeiten Kaiser Franz I. im Jahr 1817 ist der Grenzkataster heute die einzige Vermessungsform, die Ihnen einen verbindlichen Nachweis der Grundstücksgrenzen garantiert. Das Grundstück wird dabei Zentimeter genau vermessen. Die Grundstücksgrenzen sind somit für immer mit  absoluter Rechtssicherheit geschützt.


Das Grundbuch sichert keine Rechte

Der Eintrag im Grundbuch alleine sichert die Rechte der Grundstückseigner nicht ab. Das Grundbuch hat daher auch keine Relevanz bei eventuellen Grundstücksgrenzkonflikten.

Wer vermisst den Grenzkataster?
Die Vermessung und Eintragung erfolgt ausschließlich durch Ingenieurkonsulenten für Vermessung & Geoinformation. Die Eintragung ist durch eine dreifach unterstrichene Grundstücksnummer in der Katastralmappe leicht zu erkennen.

Sie möchten mehr über eine Grenzkataster-Vermessung erfahren?
Auf www.ziviltechniker.at finden Sie unter "Vermessungswesen" staatlich befugte und
beeidete ZiviltechnikerInnen in Ihrer Nähe
.

Bundeskammer der Ziviltechniker/innen

Karlsgasse 9/2, 1040 Wien
T: 01 - 505 58 07
F: 01 - 505 32 11
E: office(at)arching.at
W: www.arching.at


Parteienverkehr: Mo - Do: 9:00 - 16:00 / Fr: 9:00 - 14:00